Zum Ausschluss von Sachsen-Anhalt aus dem VS-Verbund bei einem Wahlsieg der AfD.

Dr. Joachim M. Keiler

Ich will mal die Forderungen des thüringischen Innenministers einordnen und die absonderliche Diskussion, dass bei einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt diese von bestimmten Erkenntnissen und Daten über Rechtsextremismus auszuschließen sei. Hier dürfte die Sorge weniger von aufrichtigen Befürchtungen um die Sicherheitslage getragen sein, sondern von der Sorge, dass auffliegt, mit wie vielen Fake-Profilen und verdeckten Agenten der Verfassungsschutz in einigen Bundesländern arbeitet. Der thüringische Innenminister lässt sich wie folgt zitieren: „Konkret geht es ihm um Daten, die von den Verfassungsschützern in Bund und Ländern zur Aufklärung rechtsextremistischer Vereinigungen und zur Spionageabwehr erhoben und gespeichert werden. »Wenn die AfD in Sachsen-Anhalt den Ministerpräsidenten stellt, dann knallen im Kreml die Sektkorken«, sagte Maier.“ (Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-08/verfassungsschutz-afd-sachsen-anhalt-georg-maier-gxe, Letzter Aufruf: 18.08.2026)

Nun muss man Folgendes wissen. Dazu folgende Fakten: „Im Thüringer Landtag befasst sich aktuell der Untersuchungsausschuss 8/2 mit dem Titel „Mögliche politische Einflussnahme auf den Verfassungsschutz“ (oft auch als „Kramer-Komplex“ bezeichnet) mit der Arbeit des Landesnachrichtendienstes. Der Ausschuss wurde im März 2025 auf Initiative der AfD-Fraktion eingesetzt und hat sich im Mai 2025 offiziell konstituiert.“ Ergänzt wird das um folgenden Sachverhalt. Nochmals die Fakten: „Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar gab einer Klage der dortigen AfD-Fraktion teilweise statt. Das Gericht entschied, dass das Innenministerium den Abgeordneten Auskunft darüber geben muss, wie viele Fake-Accounts der Verfassungsschutz im Netz betreibt. Die Landesregierung hatte dies zuvor komplett verweigert. Das Urteil erzwingt also Transparenz über die Quantität der Profile, enthüllt aber keine Klarnamen oder konkreten Einsätze.“

Die Anzahl der Fake-Profile ist schön und gut. Es kommt aber darauf an, „welche konkreten Einsätze“ diese Fake-Profile vornehmen. Konkret geht es darum, was sie an bedenklichen Posts einspielen, die dann der AfD zugerechnet werden. Ebenso kommt es darauf an, welche staatlichen oder staatlich abhängigen Organisationen daran arbeiten, die AfD in ein schlechtes Licht zu rücken. Auch Informationen über abgeworbene Störer kämen ans Licht. Das hat mit Putin wenig zu tun. Der wüsste ja ohnehin, wer ihm zuarbeitet. Dass die AfD als klar patriotische Partei einem ausländischen Dienst Informationen, die gegen das eigene Land genutzt werden können, weitergeben würde, ist eine böswillige Unterstellung. Umso mehr, als der Verfassungsschutz ein Inlandsgeheimdienst ist und die innere Sicherheit schützt. Das ist also ein wackeliges Scheinargument. Umso mehr, als die Amerikaner ja die Behandlung der AfD als demokratiefeindlich kritisieren. Die stufen die AfD nicht als gefährlich ein, die Antifa aber schon.

Für mich wird hier vorgebaut, weil bei einer verfassungsmäßig gebotenen Einsicht der AfD in die „Arbeit“ des Verfassungsschutzes das mühsam aufgebaute Kartenhaus von einer rechtsextremen AfD in sich zusammenbrechen würde. Zudem wäre die Behauptung, bisher würde man sich nur aus offiziell zugänglichen Quellen bedienen, widerlegt. Wenn man im Netz die öffentlich zugänglichen Quellen selbst fingiert, ist die Einschätzung nicht das Papier wert, auf dem sie steht. Auch kann man dann kaum von einer V-Mann-freien Ermittlung sprechen, die zwingend erforderlich wäre, wenn man überhaupt ein Verbotsverfahren in Betracht ziehen wollte. Vielmehr zeichnet sich da ein Skandal ersten Ranges ab, dem die Justiz zumindest zum Teil gutgläubig auf den Leim gegangen ist. Wegen des VS-Verbundes laufen die Kanäle übrigens beim Bundesamt für Verfassungsschutz zusammen. Das ist ein letzter Versuch, diese Diffamierungstaktik gegenüber der AfD unter den Teppich zu kehren.

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