Wenn die Verfassung hyperventiliert

Dr. Joachim M. Keiler

Ja, die „atmende Verfassung“. In den letzten Jahren hat sie nicht geatmet. Sie hyperventiliert. Eine Verfassung ist ein Vertrag, auf den sich eine Gesellschaft verständigt hat, welche Werte – und Organisation – gelten sollen. Wenn man durch einfache Gesetze den niedergeschriebenen Institutionen andere Bedeutungen gibt – Beispiel Ehe oder „Gemeinwohl“ oder Staatsbürgerrechte gegen Rechte für jedermann tauscht -, dann verändert sich der Inhalt der Verfassung, ohne dass es einer verfassungsändernden Mehrheit bedarf. Schönes Beispiel aus der Finanzpolitik: Schulden sind jetzt „Sondervermögen“.

Wer den Bereich der Souveränität des Volkes – alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – durch „Zivilgesellschaft“ diktieren lässt, die von parastaatlichen NGOs und privaten Industriestiftungen besetzt ist, verändert eine Verfassung bis zur Unkenntlichkeit. Deshalb muss eine Rückbesinnung auf die geschriebenen Werte und Vorgaben der Verfassungen in Bund und Ländern erfolgen. Dafür steht die AfD. Nach der Wende wurde die im Grundgesetz in Artikel 146 GG beschriebene Erarbeitung einer gesamtdeutschen, neu auszuhandelnden Verfassung durch einen „Beitritt“ ersetzt. Das haben die Ostdeutschen mitgemacht und sich dabei an den geschriebenen Artikeln des Grundgesetzes orientiert. An was denn sonst?

Und jetzt stellen sie im zunehmenden Maße fest, dass die Begriffe des Grundgesetzes in einem Umfang umgedeutet werden, wie er sich nicht aus dem Grundgesetz ablesen lässt. Die friedliche Revolution folgte dem Ruf: „Wir sind das Volk!“ Aktuell wird mit der angeblichen Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorgeführt, dass bei Wahlen ihre Wählerstimme nicht berücksichtigt werden kann, weil die Partei, die den Wähler als Souverän ansieht, die AfD, das Grundgesetz wörtlich nimmt. Das ist jetzt angeblich „rechtsextrem“. Die Partei, die das Volk als Souverän ansieht und nicht einer links-grünen Ideologie folgt, sollte verboten werden. Es sind die Parteien, die ein Verbot „prüfen“ wollen (denn mehr ist nicht möglich, da sie wissen, dass sie an der geschriebenen Verfassung nicht vorbeikommen und somit ein Verbot vor dem Verfassungsgericht scheitern würde), die die Gesellschaft spalten. Das sogenannte „Prüfverfahren“ dient nur dazu, die Stimme des Ostens erneut kleinzuhalten. Und jetzt, da die AfD in allen mitteldeutschen Staaten in Umfragen über 40 % steht, kommt aus dem Westen ein Gejammere, wie undankbar der Osten doch für die Segnungen des Westens sei. Aber auch im Westen gibt es noch genügend Bürger, die das Grundgesetz wörtlich nehmen. Zu denen gehöre ich. Und es werden immer mehr. Und das ist gut so. Deutschland, aber normal. 💙💙💙

Zum NZZ-Gastkommentar: „Wo das politische Ethos schwindet – in Deutschland wird die Verfassung zunehmend zum Machterhalt missbraucht“ (Quelle: https://www.nzz.ch/meinung/wo-das-politische-ethos-schwindet-in-deutschland-wird-die-verfassung-zunehmend-zum-machterhalt-missbraucht-ld.10020292, Letzter Aufruf: 28.08.26)